AGB
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Abschluss des Vertrages
- Zwischen dem Gast und der Mautner Medien GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt, kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern Festivalangebote, Zimmer, sonstige Leistungen vom Gast bestellt und vom Veranstalter zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstalter Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
- Wird für die Reservierung vom Veranstalter eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungs-zusage gegenstandslos.
- Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
An- und Abreise
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Leistungen
- Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
- Alle Zimmerpreise schließen ein Frühstück mit ein. Bei zusätzlich gebuchter Halbpension besteht Anspruch auf Teilnahme am Abendbuffet. Alle weiteren Mahlzeiten und Getränke gehen zu Lasten des Gastes.
- Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der gebuchten Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
- Die angegebenen Preise enthalten, soweit nicht anders ausgewiesen, die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
Zahlung
- Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen sind die Rechnungen des Veranstalters zu den darin ausgewiesenen Fälligkeitsdaten ohne Abzug zahlbar. Der Veranstalter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
- Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Veranstalter die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
- Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Veranstalters. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
- Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
Stornierungen
- Stornierungen von Zimmerreservierung sind wie folgt möglich:
Stornogebührenfrei bis 31.05.2024
20% bei Rückgabe bis zum 31.07.2024
50% bei Rückgabe bis zum 31.08.2024
80% bei Rückgabe bis zum 15.09.2024
100% ab dem 16.09.2024
2. Eine Rückgabe/Rückvergütung von Einzeltickets ist ausgeschlossen.
3. Eine etwaige Reiserücktrittsversicherung ist privat abzuschließen.
Haftung
- Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden.
- Der Veranstalter haftet dem Gast nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
- Für Wertgegenstände, Kleidung und persönliche Gegenstände wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Die ggf. gegenüber dem Hotel bestehenden Ansprüche regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
- Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so sind die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Hotels zur Haftungsfrage maßgeblich.
Kündigung
- Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Veranstalter oder dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Hat der Veranstalter oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann der Veranstalter oder das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentliche Räume des Hotels, wie Restaurant, Bar, Wellness-Bereich, Bühnensaal, etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch den Veranstalter ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränken zu den Festivalveranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Allgemeines
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Veranstalters als vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Ense, 06.12.2023
Mautner Medien GmbH
Schwalbenweg 2
59469 Ense